Beitragsordnung – Stand: März 2019
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitragserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag wird gem. § 5 der Vereinssetzung bei der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
Der jährliche Beitrag an den Verein, incl. der Sportversicherung der Verbände beträgt ab 2019:
Mitglieder ab 18 Jahre (Stichtag 01.04.) 50,– Euro
Ermäßigter Beitrag für Kinder/Jugendliche, Studenten, Azubis und Senioren 30,– Euro
Familienbeitrag (einschl. Kinder bis 17 Jahre) 80,– Euro
Ehegatten 65,– Euro
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Der Beitrag ist zum 01.04. des Jahres fällig und erfolgt durch Einzug mittels Lastschriftverfahren.
Mitglieder, die nicht abbuchen lassen, erhalten eine Beitragsrechnung und zahlen ihren Beitrag bis zum 01.04. jeden Jahres auf das Konto
IBAN DE88620916000880141000 – BIC GENODES1VMN bei der Raiba Möckmühl. Gläubiger-Indentifikationsnummer DE98ZZZ00000683704
Für Mahnungen bei Zahlungsversäumnis wird ein Kostenersatz von 5,– Euro erhoben.
Anträge auf Minderung des Beitrages, sind mit entsprechenden Nachweisen dem Verein vorzulegen (Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende und Zivildienst-
leistende ab 18 Jahren).
Anschriften-, Konto- und sonstige Änderungen bitten wir unverzüglich, schriftlich, dem Kassier mitzuteilen.
Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. eines Jahres ist der volle Jahresbeitrag, danach ist die Hälfte des Jahresbeitrages zu zahlen.
Ein Vereinsaustritt ist gem. § 3 der Vereinssatzung nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und erfordert eine schriftliche Mitteilung an den TSV Viktoria Stein e.V., 1.Vorstand, 74196 Stein. Es ist der volle Beitrag für das laufende Jahr zu entrichten.
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Der Vorstand Jahreshauptversammlung am 13.04.2013
Änderungs- Stand 15.03.2019